Schulprogramm
Präambel
– unseres Grundgesetzes,
– unserer allgemeinen Schulordnung,
– unseres Schulmitwirkungsgesetzes,
– unserer Richtlinien,
– unseres schuleigenen Lehrplanes
– den Erfordernissen der modernen Gesellschaft gemäß unser Schulleben gestalten und ihm in diesem Schulprogramm einen Rahmen geben.
Dabei ist uns bewusst, dass
– dieses Schulprogramm in ständiger Entwicklung begriffen ist
und wir dem Grundsatz regelmäßiger überprüfung verpflichtet sind.
Wir wollen Menschen in unserer Schule heranbilden, die
– sich den sich immer wieder ändernden Anforderungen der Gesellschaft stellen und diese Gesellschaft verstehen und mitgestalten,
– selbstbewusst und selbstkritisch handeln,
– einen eigenen Standpunkt suchen und Verantwortung übernehmen,
– tolerant und offen gegenüber jedermann sind,
– Freude am Leben und Lernen aufbauen, erhalten und wissensdurstig bleiben,
– sich um die ständige Erweiterung ihrer persönlichen und sozialen Kompetenz bemühen.
In diesem Schulprogramm wird nach einer Beschreibung des Ist-Zustands unserer Schularbeit die Vernetzung und ständige gegenseitige Beeinflussung von
– Menschen an unserer Schule,
– Grundlagen,
– Erziehung und Bildung,
– Schulorganisation,
– Öffnung von Schule nach außen,
– Schulleben und Festkultur
deutlich.
Gemeinsame Zielvorstellungen für diese Faktoren
– werden entwickelt
– und der organisatorische Weg zu ihrer Verwirklichung wird in einem sich immer ergänzenden Fahrplan beschrieben.
Zur Umsetzung dieses Programms müssen alle am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen bei, nach
– ihrer Verantwortung,
– ihren Neigungen,
– ihrem Können,
– ihrer Kraft,
– ihrer Zeit
beitragen.
Dies kann nur gelingen, wenn Bereitschaft aller Eltern, Lehrer, Schüler und Schülerinnen besteht,
– daran mitzuarbeiten,
– miteinander zu diskutieren,
– zu einer übereinstimmung zu kommen,
– Altes zu überdenken und zu hinterfragen,
– Neues zu erproben und zu hinterfragen,
– Bewährtes zu erhalten,
– sich fortzubilden.
Dormagen-Hackenbroich, April 1998
Diese Präambel wurde auf der Schulkonferenz am 21. April 1998 einstimmig verabschiedet.